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Tierversuche an Uni Bremen

Rechtslage

Oktober 2008: Gesundheitssenatorin Rosenkötter (Bremen) entscheidet für ein Verbot der Affenversuche in Bremen.

Widerspruch durch Tierexperimentator Kreiter und Unileiter Müller.

Verwaltungsgericht gestattet Weiterführung der Versuche bis zu 2 Monate nach Widerspruchsentscheid.

August 2009: Widerspruch durch Genehmigungsbehörde abgelehnt. Kreiter muss zu Ende Oktober 09 die Versuche beenden. Weitere vorläufige Genehmigungen wurden vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

Kreiter hat Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, dass die Fortsetzung der Affenversuche so lange zu dulden sind, bis der Verfahrensweg (s. weiter unten: Klageweg Kreiter) in der Hauptsache abgeschlossen ist. Die Entscheidung hängt davon ab, ob das Gericht die Schäden an den Tieren oder die wirtschaftlichen Schäden, die Kreiter entstehen würden, höher bewertet. Die Bremer Senatsverwaltung kann ebenfalls gegen eine evtl. positive Entscheidung für Kreiter Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bremen einlegen. Gleiches kann Kreiter tun, wenn sein Antrag abgelehnt wird.

möglicher Klageweg Kreiter:

- Klageerhebung beim Verwaltungsgericht Bremen

- Berufung beim Oberverwaltungsgericht Bremen

- Revision Bundesverwaltungsgericht

- Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht

 

 



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